Notfall
Während den Geschäftszeiten
Bei psychiatrischen Notfällen benötigen wir eine ärztliche Einweisung. Diese erfolgt durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD), einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder einen Psychiater. Näheres ist im Notfallkonzept geregelt.
Telefonische Beratung durch den Notfalldienst der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD), St. Gallen:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Telefon +41 71 243 46 46 (resp. über Mittag mit einer Pikettnummer vom Band)
Ausserhalb der Geschäftszeiten
gibt es seitens des KJPD St. Gallen einen Notfallkonsiliardienst für Ärzte.
Notfallmässige konsiliarische Untersuchungen und Beurteilungen durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) können spätestens innerhalb von zwei Stunden im Zentralen Ambulatorium St. Gallen und in allen Regionalstellen erfolgen: Heerbrugg, Sargans, Wattwil, Uznach oder Wil.
Telefon 144
Konzept Sozialarbeit
Ganzheitlicher Lebensraum
Der Sozialdienst ist ein Fachbereich innerhalb der multimodalen Diagnostik und Behandlung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag bei der Erfassung des ganzheitlichen Lebensraums der Kinder und Jugendlichen sowie bei der Perspektivenplanung. Der Sozialdienst in der Klinik Sonnenhof versucht, Benachteiligung infolge seelischer Erkrankungen zu verhindern und die Teilhabe am sozialen Leben zu fördern.
Beratung und Unterstützung
Dazu bietet der Sozialdienst Beratung und Unterstützung im Erarbeiten von Nachfolgelösungen in den Bereichen Schule/Ausbildung und Wohnsituation an. Er unterstützt bei Bedarf beim Errichten von Massnahmen und bietet Hilfestellung bei der Leistungserschliessung und bei Finanzierungsfragen für Patienten und deren Angehörige an. Nach Absprache mit den Sorgeberechtigten bietet der Sozialdienst Unterstützung bei der Vernetzung und Kooperation zwischen externen und internen Helfersystemen.
Gesetzliche und administrative Belange
Der Sozialdienst informiert Patienten und Sorgeberechtigte auch über gesetzliche und administrative Belange. Deren Grundlage ist jeweils das Bedürfnis nach Schutz und Entwicklungsmöglichkeit. Interventionen werden daraufhin befragt, ob sie entwicklungsförderliche Beziehungs- und Kooperationsformen ermöglichen und fördern.