Notfall
Während den Geschäftszeiten
Bei psychiatrischen Notfällen benötigen wir eine ärztliche Einweisung. Diese erfolgt durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD), einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder einen Psychiater. Näheres ist im Notfallkonzept geregelt.
Telefonische Beratung durch den Notfalldienst der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD), St. Gallen:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Telefon +41 71 243 46 46 (resp. über Mittag mit einer Pikettnummer vom Band)
Ausserhalb der Geschäftszeiten
gibt es seitens des KJPD St. Gallen einen Notfallkonsiliardienst für Ärzte.
Notfallmässige konsiliarische Untersuchungen und Beurteilungen durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) können spätestens innerhalb von zwei Stunden im Zentralen Ambulatorium St. Gallen und in allen Regionalstellen erfolgen: Heerbrugg, Sargans, Wattwil, Uznach oder Wil.
Telefon 144
Konzept Klinikschule
Auftrag
Die Klinikschule übernimmt während des Klinikaufenthalts den Bildungsauftrag der öffentlichen Schule unter sonderpädagogischen Bedingungen. Die Schülerinnen und Schüler werden – entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer gesundheitlichen Verfassung – gefördert. Der Schulbesuch wird an die obligatorische Schulzeit angerechnet.
Angebot
Die Klinikschule führt gemischte Klassen aller Schulstufen. Die Ganzjahresschule bietet während 47 Schulwochen 26 Wochenlektionen an. Die Schülerinnen und Schüler werden in Kleingruppen individuell in unterschiedlichen Leistungsniveaus unterrichtet. Jugendliche, welche die obligatorische Schulzeit bereits abgeschlossen haben, besuchen die Werkklasse. Dieses Angebot umfasst zusätzlich zum Schulunterricht das textile und nichttextile Werken. In der professionell ausgerüsteten schuleigenen Werkstatt wird insbesondere mit Holz und Metall gearbeitet. Diese beiden Angebote richten sich in kleinerem Umfang auch an Jugendliche der Oberstufe.
Unterricht
Den Unterricht besuchen alle Schülerinnen und Schüler, die in einem stationären Aufenthalt sind. Sie arbeiten mit einem individuellen Wochenplan, in welchem die Lernziele gemeinsam mit der Lehrperson festgelegt werden. Der Unterricht findet in Kleingruppen statt. Er konzentriert sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Sport und Gestalten. Bei den anderen Fächern orientieren wir uns an den kantonalen Weisungen sowie den Ressourcen und Interessen der Schülerinnen und Schüler. Wichtige Lernziele und Lernfelder sind das soziale Lernen, die Entwicklung und Förderung der Lerntechniken, die handlungs- und ressourcenorientierte Förderung, das Erlernen von Konfliktlösungsstrategien, die Stärkung des Selbstwertes und die weitere Entwicklung des Selbstkonzepts. Klassenübergreifende Projekte und Anlässe wie z.B. Sportanlässe, Exkursionen, erlebnispädagogische Angebote, Projekttage und -wochen runden das Angebot ab. Jede Klasse wird von einer Praktikantin oder einem Praktikanten unterstützt.
Beurteilung
Die Lernstandserfassung erfolgt laufend während des stationären Aufenthalts. Im Unterricht werden Lernzielkontrollen eingesetzt, um die nächsten Ziele vereinbaren zu können. Es werden keine Tests und Prüfungen geschrieben – ausser in Zusammenarbeit mit den Herkunftsschulen und ohne Benotung unsererseits. In den interdisziplinären Verlaufsbesprechungen werden die gemeinsamen Zielverein-barungen besprochen und festgelegt. Die Beobachtungen erfolgen nach ICF (internationales Klassifikationssystem) und deren Instrumenten. Nach dem Austritt erhält die Patientin oder der Patient einen schulischen Austrittsbericht und/oder eine Schulbestätigung. An den offiziellen Zeugnisterminen erhalten Schülerinnen und Schüler, die mehr als die Hälfte des Semesters die Klinikschule besucht haben, ein Wortzeugnis.
Zusammenarbeit
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Klinik Sonnenhof. Durch gemeinsame Ziele zwischen den Bereichen ermöglichen wir den Patientinnen und Patienten, die nächsten Entwicklungsschritte zu machen. Die Lehrpersonen pflegen den sinnvollen Kontakt zu den Herkunftsschulen. Voraussetzung dafür ist eine Entbindung der Schweigepflicht durch die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten. Der Übertritt oder Wiedereintritt in eine Schule oder eine Berufsausbildung wird in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sorgfältig vorbereitet und durch die fallführende Therapeutin bzw. den fallführenden Therapeuten koordiniert. Die Lehrperson nimmt an den Gesprächen mit Eltern und Vertretern der Anschlussschule teil und wird in den Prozess eingebunden.
Ausbildung der Lehrpersonen
Die Lehrpersonen sind je nach Einsatzbereich als Primar- oder Oberstufenlehrperson ausgebildet. Nach Möglichkeit haben sie eine Ausbildung in Heilpädagogik.