Notfall
Während den Geschäftszeiten
Bei psychiatrischen Notfällen benötigen wir eine ärztliche Einweisung. Diese erfolgt durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD), einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder einen Psychiater. Näheres ist im Notfallkonzept geregelt.
Telefonische Beratung durch den Notfalldienst der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD), St. Gallen:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Telefon +41 71 243 46 46 (resp. über Mittag mit einer Pikettnummer vom Band)
Ausserhalb der Geschäftszeiten
gibt es seitens des KJPD St. Gallen einen Notfallkonsiliardienst für Ärzte.
Notfallmässige konsiliarische Untersuchungen und Beurteilungen durch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) können spätestens innerhalb von zwei Stunden im Zentralen Ambulatorium St. Gallen und in allen Regionalstellen erfolgen: Heerbrugg, Sargans, Wattwil, Uznach oder Wil.
Telefon 144
Bezugspersonenarbeit
Organisationssystem Bezugspersonen und Tandem-Modell in der Klinik Sonnenhof
Für die Dauer des Aufenthalts erhalten jedes Kind und jeder Jugendliche zwei Bezugspersonen aus dem Fachbereich Pflege/Sozialpädagogik. Gemeinsam mit einem Psychologen bzw. ärztlichen Therapeuten (Tandem-Modell) gewährleisten sie interdisziplinär die Übernahme der Gesamtkoordination und -organisation für den Behandlungsverlauf. Das Tandem-Modell setzt fachliche Ressourcen optimal zum Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Ziele der Bezugspersonenarbeit
Die Bezugspersonen Pflege/Sozialpädagogik sind erste Ansprechpartner für Anliegen im Alltagsgeschehen. Sie übernehmen innerhalb festgeschriebener Zuständigkeiten die Verantwortung und Steuerung des Pflege- und Begleitungsprozesses. Sie gewährleisten gegenüber den Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und Versorgern Transparenz und Orientierung im Behandlungsprozess. In der Beziehungsgestaltung (Aufbau, Erhaltung und Abschied) bieten sie Kontinuität und Verlässlichkeit. Diese beruht auf einer respektvollen und wertschätzenden Haltung und enthält gleichzeitig die notwendige Distanz.
Professionelle Bezugspersonenarbeit enthält
- eine auftragsorientierte und individuelle Situationsanalyse, Zielentwicklung, Planung, Durchführung und Evaluation des Aufenthalts anhand von pflege- und sozialpädagogischen Instrumenten;
- das von theoretischem Wissen abgeleitete Beobachten und Begleiten im Alltag;
- das Beraten und Befähigen der Kinder und Jugendlichen bei der Anpassung von Verhaltensweisen, die der Entwicklung, der Gesundheitsförderung und -erhaltung dienen;
- spezifische Fach- und Methodenkompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit psychischer Beeinträchtigung sowie deren Umfeld;
- das Begleiten der Kinder und Jugendlichen sowie deren Angehörigen bei der Auseinandersetzung mit dem Krankheitsgeschehen;
- eine empathische, rollenbewusste und offene Zusammenarbeit mit allen Beteiligten;
- ein multisystemisches Arbeiten sowie eine ganzheitliche und lebensweltorientierte Sichtweise.
Zeitachse der Bezugspersonenarbeit
Die Detailplanung hängt vom Auftrag des Aufenthalts ab (Krisenintervention, Abklärung, Therapie). Exemplarisch bietet die folgende Zeitachse eine Übersicht:
Woche 1–4 (1. Phase) | |
Beziehungsaufbau Situationsanalyse Ziele setzen | Verlaufsbesprechung 1 (Woche 2)
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Woche 5–8 (2. Phase) | |
Zielbearbeitung Planung Durchführung | Verlaufsbesprechung 2 (Woche 5) Verlaufsbesprechung 3 (Woche 8)
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Woche 9–12 (3. Phase) | |
Stabilisierung Evaluation Austritt vorbereiten Abschied gestalten | Verlaufsbesprechung 4 (Woche 11)
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